Was kann ich gegen Schlafstörungen tun?

Wer im ersten und zweiten Trimester unter Schlafstörungen leidet, der kann sich ein paar einfache Tricks zu Nutze machen. Größere Mengen Kaffee sollten in der Schwangerschaft ohnehin tabu sein, aber auch schon eine Tasse Lieblingskaffee am Nachmittag getrunken kann dazu führen, dass man am Abend schwerer einschläft.

Das Gleiche gilt für koffeinhaltige Getränke und Limonaden. Da die Verdauung in der Schwangerschaft ohnehin ein wenig aus dem Tritt ist, sollte man darauf achten, ein paar Stunden vor dem zu Bett Gehen, keine fetten, salzigen oder stark gewürzten Speisen zu sich zu nehmen.

Das kurbelt die Verdauung an und kann zu Unwohlsein in der Nacht führen. Ein warmes Bad, Entspannungstechniken (wie z.B. Progressive Muskelentspannung), ein ausgedehnter Abendspaziergang oder eine wohltuende Massage fördern die Einschlaf- und Durchschlafbereitschaft. Manchmal hilft auch ein Glas warme Milch mit Honig oder ein Lavendelkissen auf dem Nachttisch. Pflanzliche Mittel oder homöopathische Globuli können den Schlaf ebenso zurückbringen. Bei anhaltenden Schlafproblemen sollte man sich an den Frauenarzt/die Frauenärztin wenden.

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Wie kann ich mich vor Toxoplasmose schützen?

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die an gesunden Menschen keine Spuren hinterlässt, für das ungeborene Baby jedoch schwere Folgen haben kann. Erreger finden sich im Katzenkot und auf rohem, nicht durchgegartem Fleisch.

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Welche Untersuchungen werden bei meinem Baby nach der Entbindung gemacht?

Kaum haben sie die Geburt gut überstanden, werden die kleinen Wunder auch schon untersucht. Das ist jedoch durchaus sinnvoll, denn so wird nicht nur der Gesundheitszustand des Neugeborenen erhoben, sondern auch beurteilt, ob es offensichtliche Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen gibt, die eine weitere medizinische Versorgung erfordern.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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