Übernimmt meine Krankenkasse alle Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt?

Welche Kosten der Sozialversicherungsträger übernimmt, hängt maßgeblich von den beanspruchten Leistungen ab. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Spital besteht eine volle Übernahme der Kosten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine Frau ambulant, stationär oder mit Kaiserschnitt entbindet.

Anders verhält es sich bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Gebärhaus/in einer Hebammenpraxis. Die Kosten für alle Voruntersuchungen, die Geburt, Nachbetreuung im Wochenbett und eventuell Rufbereitschaft der Hebamme liegen zwischen 1000 Euro und 1500 Euro. Sie müssen von den Eltern selbst getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Kostenrückerstattung geltend zu machen. Der Umfang der Rückerstattung beträgt 80% des Kassentarifs für die jeweilige Leistung.

Bei der Betreuung durch eine Hebamme ist stets darauf zu achten, ob es sich um eine frei berufliche Hebamme oder um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt. Letztere verrechnet meist direkt mit dem Sozialversicherungsträger – Kosten entstehen für die werdenden Eltern nur dann, wenn sie Sonderleistungen in Anspruch nehmen, für die es ohnehin keine Kostenübernahme gibt (z.B. Beratung in der frühen Schwangerschaft, Ernährungs- und Stillberatung, Schwangerschaftsgymnastik).

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Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

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Was sind Wehen eigentlich und wie kann ich sie erkennen?

Bei Wehen handelt es sich grundsätzlich um Kontraktionen der Gebärmuttermuskulatur. Es gibt unterschiedliche Arten von Wehen, die eine Frau von Schwangerschaftsbeginn an begleiten. So genannte Braxton-Hicks-Kontraktionen trainieren die Gebärmutter und werden meist gar nicht bewusst wahrgenommen. 

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Was kann ich gegen Schlafstörungen tun?

Wer im ersten und zweiten Trimester unter Schlafstörungen leidet, der kann sich ein paar einfache Tricks zu Nutze machen. Größere Mengen Kaffee sollten in der Schwangerschaft ohnehin tabu sein, aber auch schon eine Tasse Lieblingskaffee am Nachmittag getrunken kann dazu führen, dass man am Abend schwerer einschläft.

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Welche Methoden zur Schmerzlinderung während der Geburt darf ich in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich darf jede Frau Schmerzmittel in Anspruch nehmen, wenn sie das Gefühl hat, Wehen und Geburt damit besser bewältigen zu können. Im Geburtsvorbereitungskurs informieren Hebammen über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Die bekannteste Maßnahme zur Schmerzstillung ist die so genannte Epiduralanästhesie (PDA).

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