Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Die Arbeitnehmerin hat die Pflicht, die Schwangerschaft beim Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Ist sie bereits schwanger und wird gekündigt (ohne Wissen des Arbeitgebers über die Schwangerschaft), muss sie den Dienstgeber innerhalb von 5 Tagen informieren, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Bei Problemen oder unzulässigen Entlassungen sollen sich Schwangere so schnell wie möglich an die Arbeiterkammer wenden.  

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Welche Gebärpositionen sind empfehlenswert?

Die moderne Geburtshilfe kennt zahlreiche Gebärpositionen, die Gebärenden dabei helfen können, Wehen leichter zu bewältigen und sich dazwischen besser zu erholen. Nachfolgend möchten wir diese aufzählen:

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Ist eine Nackenfaltenmessung wirklich notwendig?

Die Messung der Nackendicke ist eine vorgeburtliche Untersuchung, die Schwangere in Anspruch nehmen können. Sie ist jedoch nicht verpflichtend. Es handelt sich hierbei um ein Ultraschall-Screening, welches zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche über die Bauchdecke durchgeführt wird.

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Was hilft bei unangenehmen Wassereinlagerungen?

Unter Wassereinlagerungen in Armen und Beinen leiden über 50% aller Schwangeren. Sie treten überwiegend im letzten Schwangerschaftsdrittel auf. Gesundheitlich gesehen stellen die Einlagerungen kein Risiko dar, für Betroffene sind sie jedoch äußerst unangenehm. Wer Bewegung, Ernährung und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme miteinander kombiniert, der kann diese typischen Schwangerschaftsbeschwerden lindern.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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