Gynäkologen und Gynäkologinnen in der Schwangerschaft

Eine wichtige Säule in der Schwangerschaftsvorsorge sind deine regelmäßigen Besuche beim Gynäkologen/bei deiner Gynäkologin. Im Zuge deiner Schwangerschaft wirst du deinen Arzt/deine Ärztin in definierten Abständen zu Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsterminen treffen. Gibt es Auffälligkeiten oder besondere Umstände, kann es sein, dass du häufiger zu Kontrollen musst oder an einen Spezialisten/eine Spezialistin überwiesen wirst. Bei den Routineuntersuchungen werden Blut- und Urinwerte, Gewicht und dein allgemeines Wohlbefinden überprüft. Zudem führt der Arzt eine gynäkologische Untersuchung sowie eine Ultraschallkontrolle durch. Möglicherweise entnimmt er auch einen Krebsabstrich. Dein Arzt/deine Ärztin sind zudem neben deiner Hebamme Ansprechpartner für alle deine Fragen rund um die Schwangerschaft, die Entwicklung deines Babys und wenn du Unsicherheiten hast, was du als Schwangere darfst und was du lieber unterlassen solltest. Ebenso beraten dich Arzt oder Hebamme zur Vorbereitung auf die Geburt und zur Geburt an sich.

Ab wann zum Arzt?

Sobald du einen positiven Schwangerschaftstest in den Händen hältst, solltest du dich um einen ersten gynäkologischen Termin kümmern. Idealerweise gehst du zu deinem Gynäkologen/deiner Gynäkologin, bei dem/bei der du ohnehin auch deine jährlichen Kontrollen absolvierst. Solltest du keine Anlaufstelle haben, erkundige dich im Freundeskreis, bei Kollegen oder bei deiner Hebamme oder Doula, falls du schon jemanden zur Begleitung hast. Dein Arzt/deine Ärztin wird dich während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt begleiten. Es ist also wichtig, dass ihr ein gutes Einvernehmen, eine Vertrauensbasis und ein gutes gegenseitiges Einverständnis entwickelt. Achte auf dein Gefühl beim ersten Termin und nimm dir gerne den Mut, den Arzt/die Ärztin zu wechseln, wenn du dich, aus welchen Gründen auch immer, nicht gut aufgehoben fühlst.

Bei Ausbleiben der Regel und einem positiven Schwangerschaftstest vereinbarst du nun also einen Termin bei deinem Arzt/deiner Ärztin. Es empfiehlt sich, direkt am Telefon schon zu erwähnen, dass du wahrscheinlich schwanger bist und du dir eine gynäkologische Abklärung wünscht. Viele Frauen suchen ihren Arzt ab der fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche zum ersten Mal auf. Solltest du noch früher hingehen, kann die Schwangerschaft nur mittels Bluttests bestätigt werden. Ab der sechsten Woche kann der Arzt/die Ärztin bereits überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine Schwangerschaft handelt und bei der Einnistung des Embryos alles geklappt hat. Ob dieser Termin bereits als erster Mutter-Kind-Pass-Termin absolviert wird, ist von Arzt zu Arzt unterschiedlich. Manche ÄrztInnen veranlassen gleich alle Blutuntersuchungen, die du benötigst, andere wiederum warten noch ab. Grundsätzlich muss die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche erfolgen.

Wenn du unter einer chronischen Erkrankung oder einer psychisch-neurologischen Belastung leidest und laufend eine medikamentöse Behandlung bekommst, solltest du deinen Facharzt/deine Fachärztin sowie deinen Gynäkologen informieren. Möglicherweise muss deine Therapie im Zuge der Schwangerschaft leicht verändert oder ersetzt werden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den behandelnden ÄrztInnen ist unbedingt erforderlich – so kann die bestmögliche Betreuung von Mutter und Kind gewährleistet werden.

Privat versichern – obwohl du schon schwanger bist?

Das geht nicht? Sicher geht das! Die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit, die viel Freude bringt. Aber sie ist auch eine Zeit, in der zusätzlicher Schutz eine besonders große Rolle spielt.

Mit einer privaten Krankenversicherung kannst du dich darauf verlassen, die bestmögliche medizinische Versorgung für dich und dein Baby zu bekommen – vom Arzt deiner Wahl und im Spital deiner Wahl. Sämtliche Kosten sind voll gedeckt: für alle Untersuchungen, Pränataldiagnostik, die Entbindung in einer Privatklinik mit Sonderklasse.

PRIVATpatient.at findet für dich die optimale Krankenversicherung zum besten Preis.

Jetzt mehr erfahren



Advertorial

Mutter-Kind-Pass und Kinderbetreuungsgeld

In Österreich sind die Schwangerenvorsorge sowie die medizinische Betreuung in den ersten fünf Lebensjahren deines Kindes durch den Mutter-Kind-Pass geregelt. Es handelt sich hier um ein Gesundheitsförderungsprogramm, das fünf gynäkologische Untersuchungen während der Schwangerschaft vorsieht. Diese werden beim Gynäkologen/der Gynäkologin im niedergelassenen Bereich, in Ambulanzen, Ambulatorien und in manchen Fällen auch in Schwangerenberatungsstellen durchgeführt. Vorgesehen sind:

  • Die 1. Untersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche
  • Die 2. Untersuchung zwischen der 17. und 22. Schwangerschaftswoche
  • Die 3. Untersuchung zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche
  • Die 4. Untersuchung zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche
  • Die 5. Untersuchung zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche

Ultraschalluntersuchungen werden insgesamt drei empfohlen – diese sind jedoch nicht verpflichtend.

Relativ neu ist das Angebot der Hebammensprechstunde zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche.

Wichtig: Um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten, musst du alle vorgesehen Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass fristgerecht absolvieren und entsprechende Nachweise beim Sozialversicherungsträger vorlegen. Das gilt sowohl für die fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft als auch für die fünf Untersuchungen des Kindes nach der Entbindung.

Kassenvertragsarzt oder Wahlarzt?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Ärzten bzw. Ärztinnen mit Kassenvertrag, Wahlärzten und privaten Ärzten. Vertrags- bzw. Kassenärzte sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen. Du bringst deine E-Card zum Termin mit und die Abrechnung erfolgt direkt, sodass für dich keine Kosten entstehen. Gewisse Leistungen werden jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen, z. B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Erkundige dich dazu in jedem Fall bei deinem Arzt/deiner Ärztin!

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Demgemäß sind sie direkt zu bezahlen. Die Arztrechnung kann jedoch beim jeweiligen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Die Krankenkasse erstattet sodann 80 bis 100 Prozent der Kosten zurück, die gemäß der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärzte entstanden wären. Du kannst die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen auch bei einem Wahlarzt durchführen lassen und die Rechnung anschließend wie eine normale Wahlarztrechnung einreichen. Selbiges gilt übrigens auch für Leistungen, die Vertrags- bzw. Kassenärzte nur mit speziellen Zusatzqualifikationen abrechnen dürfen.

Auch private Ärzte haben keinen Kassenvertrag. Ihre Leistungen werden direkt mit den Patienten verrechnet. Verfügen der Patient bzw. die Patientin über eine Zusatzversicherung, so kann die Arztrechnung dort vorgelegt werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Arzt bzw. Ärztin hilft das sogenannte Ärzteverzeichnis.

Wichtig: Pränataldiagnostische Untersuchung ohne medizinische Indikation müssen von dir privat beglichen werden! Dazu zählen beispielsweise das Organscreening oder die Fruchtwasseruntersuchung.

Wenn du dich auf den Besuch beim Arzt/bei deiner Ärztin vorbereiten möchtest, aber wir hier eine Checkliste mit den wichtigsten Fragen für dich!

Tipp: Du bist auf der Suche nach dem passenden Krankenhaus in deiner Nähe für die bevorstehende Entbindung? In diesem praktischen Verzeichnis findest du alle Geburtskliniken Österreichs!

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 4 und 5.

Mehr erfahren:

Obsorge und Kindeswohl – Auszug aus dem österreichischen Familienrecht

Das Familienrecht regelt unterschiedliche Aspekte rund um das Zusammenleben von Ehepartnern, Eltern und Kindern. Das betrifft die Bereiche der Obsorge und Vaterschaft, ebenso wie Unterhaltsregelungen, Lebensgemeinschaften/Patchwork oder so genannte Pflegekindschaften. Wenn sich Eltern nun trennen, gilt es, die gemeinsame Obsorge weiterzuführen und alle Vereinbarungen für das Leben nach der Trennung/Scheidung zu treffen. Worauf du dabei achten solltest und welche rechtlichen Mittel für solche Situationen vorgesehen sind – wir klären auf.

Weiterlesen

Meine Brust fühlt sich hart an – habe ich einen Milchstau?

Ob es sich tatsächlich um einen Milchstau handelt, hängt ein wenig davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Verhärtung auftritt und wie lange sie bestehen bleibt. Wenige Tage nach der Geburt findet der Milcheinschuss statt – in dieser Phase ist die Brust geschwollen, prall und fühlt sich gelegentlich hart an. Die Schwellung geht üblicherweise innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden wieder zurück. Wenn sich Verhärtungen mehrere Wochen nach der Entbindung bemerkbar machen, dann hast du vermutlich einen Milchstau. Das ist eine Komplikation, von der Stillende relativ häufig betroffen sind und die sich im Rahmen einer Stillkarriere auch regelmäßig wiederholen kann.

Weiterlesen

Kindersicherheit im Auto: Sitze für Babys und Kleinkinder

Wenn die Babyschale zu klein wird, dann steht der Wechsel auf die nächste Kindersitzgruppe an. In die ECE-Normgruppe 1 (nach ECE R-44-04) fallen Sitze, in denen Kinder zwischen 9kg und 18kg transportiert werden können. Sie passen üblicherweise bis zu einem Alter von 4 Jahren, je nach Größe deines Kindes. Als Richtwert bei der Körpergröße werden 75cm bis 100cm angegeben. Wichtiges Merkmal der Gruppe-1-Sitze: Sie verfügen über einen H-Gurt beziehungsweise ein 5-Punkt-Gurtsystem zur Sicherung des Kindes und sind auch als Reboarder (rückwärtsgerichteter Transport des Kindes) erhältlich.

Weiterlesen

Hunger! Essen & Trinken in der Stillzeit

Viele Frauen befassen sich bereits intensiv mit dem Thema Ernährung, wenn sie ein Kind erwarten. Dieses Wissen erweist sich auch später als nützlich, denn ähnlich wie in der Schwangerschaft kann man den Körper in der Stillzeit durch ausgewogene Ernährung optimal unterstützen.

Weiterlesen

Melde dich zum Schwanger.at Newsletter an – dich erwarten spannende Artikel, Produkttests und Gewinnspiele!

Was ist die Summe aus 3 und 6?