Wie finde ich die „richtige“ Hebamme für mich?

Eine Hebamme ist für viele Frauen viel mehr als „nur“ Geburtshelferin. Sie ist eine Begleiterin und wichtige Vertraute sowie Ansprechperson während der gesamten Schwangerschaft. Ob die Chemie zwischen Hebamme und schwangerer Frau stimmt, lässt sich bei einem persönlichen Gespräch herausfinden. Beim ersten Kennenlernen stellt die Hebamme sich und ihre Arbeit vor. Außerdem werden Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen thematisiert.

Die vielseitige Betreuung einer Hebamme

Hebammen bieten eine umfassende Betreuung, Beratung und Pflege für Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich von der Feststellung einer Schwangerschaft, über Untersuchungen und Geburtsvorbereitung, bis hin zur Begleitung bei der Geburt und der Nachbetreuung im Wochenbett.

Vor der Geburt unterstützt die Hebamme bei der Familienplanung und Verhütung und stellt eine Schwangerschaft fest. Sie führt regelmäßige Untersuchungen zur Beobachtung des Schwangerschaftsverlaufs durch und leitet Geburtsvorbereitungskurse. Darüber hinaus bereitet sie die werdenden Eltern umfassend auf ihre zukünftige Elternschaft vor.

Während der Geburt ist die Hebamme eine wichtige Unterstützung bei Spontangeburten, egal ob im Krankenhaus, in der Hebammenpraxis oder zu Hause. Sie übernimmt dabei medizinische Aufgaben und betreut die Gebärende sowohl mental als auch körperlich. Die Hebamme hilft beim Veratmen der Wehen, schlägt geeignete Gebärpositionen vor und schützt den Damm, um Geburtsverletzungen zu minimieren.

Im Wochenbett führt die Hebamme Hausbesuche durch und übernimmt Untersuchungen und die Pflege der Wöchnerin. Sie bietet Beratung zum Stillen und zur Babypflege an und leitet Wochenbett- und Rückbildungsgymnastik, um die körperliche Genesung der Mutter zu unterstützen.

Tipp: Einige Hebammen verfügen auch über Zusatzausbildungen in komplementärmedizinischen Methoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Bachblütentherapie. Diese zusätzlichen Fähigkeiten können den Geburtsprozess und die Nachbetreuung unterstützen.

Kosten

Gewisse Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen, wie beispielsweise die kostenlose Hebammenberatung während der Schwangerschaft sowie eine festgelegte Anzahl an Hausbesuchen vor und nach der Geburt. Beratungen, die darüber hinausgehen, sowie die Begleitung zur Geburt im Krankenhaus, müssen von den Eltern selbst getragen werden. Grundsätzlich gibt es Hebammen, die einen Vertrag mit der Krankenkasse haben, und solche, die als Wahlhebammen arbeiten, wobei 80 % des Kassentarifs rückerstattet werden können.

Wie finde ich eine Hebamme?

Wenn du dich für eine Wahlhebamme interessierst, solltest du dich im besten Fall so früh wie möglich in deiner Schwangerschaft umschauen. Vor allem, wenn du dir eine Hebamme wünscht, die Erfahrung bei spezifischeren Themen wie Hausgeburten, Wunschkaiserschnitten oder Mehrlingsgeburten o.ä. verfügt. Um eine Hebamme in der Nähe zu finden, kannst du um Empfehlungen im Freundeskreis bitten oder du besuchst die Hebammen-Suche des österreichischen Hebammengremiums.

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Wo und wann erhalte ich meinen Mutter-Kind-Pass?

Der Mutter-Kind-Pass wurde 1974 in Österreich eingeführt und sichert seither die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Ausgestellt wird er vom betreuenden Gynäkologen/der betreuenden Gynäkologin direkt nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde.  Der Mutter-Kind-Pass beinhaltet sowohl Untersuchungen für die Mutter während der Schwangerschaft als auch für das Kind bis zum 5. Lebensjahr.

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Ich leide unter Krämpfen in den Beinen. Was hilft?

Krämpfe in den Oberschenkeln oder an den Waden sind vollkommen normal. Sie treten verstärkt im zweiten und dritten Trimester auf und häufig in der Nacht während dem Schlafen auf. In den meisten Fällen sind sie auf einen Magnesiummangel zurückzuführen, der in dieser Schwangerschaftsphase ebenfalls als normal angesehen wird.

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Was ist der Glukosetoleranztest und wie funktioniert er?

Beim Glukosetoleranztest handelt es sich um einen Zuckerbelastungstest mit dessen Hilfe Schwangerschaftsdiabetes festgestellt oder ausgeschlossen wird. Der orale Test ist im Mutter-Kind-Pass vorgesehen und seit 01.01.2011 Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

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Darf ich weiterhin ins Schwimmbad gehen?

Darauf gibt es eine klare und eindeutige Antwort: ja. Wer Lust hat, ein paar Runden im Hallenbad zu schwimmen, der sollte dies unbedingt tun. Schwimmen ist für  Schwangere besonders empfehlenswert, da weder Gelenke noch Muskeln stark belastet werden und selbst ein größerer Babybauch im Wasser im wahrsten Sinne des Wortes nicht ins Gewicht fällt.

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