Was kann ich gegen trockene Haut und Juckreiz tun?

Die Haut vollbringt als größtes menschliches Organ auch in der Schwangerschaft Höchstleistungen. Sie reguliert den Ausscheidungsprozess und sorgt dafür, dass Mutter und Kind stets gut geschützt sind. Bei schwangeren Frauen leistet sie nicht nur Doppeltes, sie ist auch doppelt so stark beansprucht.

Zum einen ist daran die gesteigerte Hormonproduktion schuld. Zum anderen wirkt sich der natürliche Dehnungsprozess der Haut auf Spannkraft und Elastizität aus. Mehr als Dreiviertel aller Frauen sind daher auch von typischen Dehnungs- oder Schwangerschaftsstreifen betroffen. Wer unter trockener, geröteter Haut leidet, der befindet sich ebenfalls in bester Gesellschaft, denn mehr als die Hälfte aller Schwangeren muss im Laufe der Schwangerschaft feststellen, dass sich das Erscheinungsbild ihrer Haut verändert.

Folgende Maßnahmen können den Juckreiz lindern: die trockenen Stellen regelmäßig einölen (Weizenkeimöl, Mandelöl) oder eincremen, auf heiße Bäder und langes Duschen verzichten, lockere Baumwollkleidung tragen, nicht kratzen (auch wenn die Versuchung noch so groß sein möge). Verschlimmert sich der Juckreiz oder bildet sich nässender, blutiger Ausschlag, sollte man einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen.

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Was muss ich über postpartale Depressionen wissen?

In diesem Zusammenhang muss man zwischen postpartalen Depressionen und dem so genannten „Baby Blues“ unterscheiden. Erstere beschreiben eine ernstzunehmende Krankheit, die Schwangere in den ersten Wochen aber auch Monaten nach der Geburt treffen kann.

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Wo beantrage ich Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe?

Wochengeld wird ab der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur 8. Woche nach der Entbindung ausbezahlt. Es dient dazu, den Verdienstentgang während der Mutterschutzzeit (Beschäftigungsverbot für Mütter) auszugleichen. Wochengeld wird bei jenem Sozialversicherungsträger beantragt, bei dem die Schwangere zuletzt versichert war. Die Antragstellung für Kinderbetreuungsgeld erfolgt ebenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

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Wann wird eine Geburt eingeleitet?

Eine Geburt wird dann künstlich eingeleitet, wenn Gesundheit von Mutter oder ungeborenem Kind akut gefährdet sind oder wenn das Baby übertragen wird (davon spricht man ab Vollendung der 42. Schwangerschaftswoche).

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Muss ich auf Sex verzichten?

Wenn die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft und beide Partner Lust haben, dann spricht nichts gegen ein aktives Sexleben in der Schwangerschaft. Die Bedenken, dass der Nachwuchs dabei verletzt werden könnte, sind unbegründet, denn er ist in der Fruchtblase bestens geschützt. Sexuelle Bedürfnisse variieren von Frau zu Frau und auch im Verlauf der Schwangerschaft.

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