Muss ich wirklich auf Erdnüsse verzichten?

Rund um den Verzehr von Erdnüssen in der Schwangerschaft gibt es zahlreiche Diskussionen und Meinungen. Während manche ExpertInnen empfehlen, komplett auf Erdnüsse zu verzichten, halten andere diese Einstellung für übertrieben.

Problematisch an Erdnüssen ist, dass sie Allergien auslösen können, die Atemnot, juckende Hautausschläge, tränende Augen oder Schwellungen der Luftröhre nach sich ziehen können. Vor einigen Jahren war man sich daher einig, dass Schwangere, die regelmäßig Erdnüsse essen, häufiger Babys mit einer Erdnussallergie auf die Welt bringen.

Die Studien dazu sind jedoch nicht eindeutig und so gilt heutzutage folgendes: Schwangere, die zuvor keine Probleme beim Verzehr von Erdnüssen hatten, können beruhigt ab und zu knabbern. Leidet die schwangere Frau selbst, der Vater des Kindes oder weitere Kinder unter einer Allergie, Heuschnupfen oder Asthma, sollte der Verzehr von Erdnüssen tabu sein. 

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Kann ich meine Brüste schon auf die Stillzeit vorbereiten?

Wenn sie das möchte, kann jede Schwangere ihre Brüste schon ein wenig auf die Stillzeit vorbereiten. Den größten Teil der Arbeit übernimmt allerdings der Körper ganz von alleine. Bereits während der Schwangerschaft dehnt sich das Brustgewebe, die Brüste werden größer, Brustwarzen und die Brustwarzenvorhöfe verdunkeln sich.

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Darf ich als Schwangere noch Sport treiben?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: ja! Während der Schwangerschaft sportlich aktiv zu sein, wird aus medizinischer Sicht sogar ausdrücklich empfohlen. Regelmäßige Bewegung, die nicht zur Überanstrengung führt, wirkt sich nämlich positiv auf das Wohlbefinden von Mutter und Kind aus: die Blutzirkulation wird angeregt, das Herz-Kreislaufsystem gestärkt, Verdauungsbeschwerden gelindert.

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Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu?

Der österreichische Familienförderungsplan sieht eine breit gefächerte Unterstützung von Familien vor. Geldleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sind ebenso inkludiert wie Sachleistungen (Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen) und Steuerfreibeträge.

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Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

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