Bin ich vor einer Kündigung/Entlassung geschützt?

Arbeitsrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Inhaltlich bezieht sich das Gesetz auf bestimmte Arbeitsverbote sowie auf Bestimmungen bezüglich Kündigungs-und Entlassungsschutz. Für alle Arbeitnehmerinnen in Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen, für Angestellte, für Lehrlinge und für geringfügig Beschäftigte besteht ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ein Schutz vor Kündigung und Entlassung. Dieser endet 4 Monate nach der Geburt des Kindes beziehungsweise 4 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Die Arbeitnehmerin hat die Pflicht, die Schwangerschaft beim Arbeitgeber so rasch wie möglich zu melden. Ist sie bereits schwanger und wird gekündigt (ohne Wissen des Arbeitgebers über die Schwangerschaft), muss sie den Dienstgeber innerhalb von 5 Tagen informieren, gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Bei Problemen oder unzulässigen Entlassungen sollen sich Schwangere so schnell wie möglich an die Arbeiterkammer wenden.  

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Wie kann ich meinen Partner an der Schwangerschaft teilhaben lassen?

„Guter Hoffnung zu sein“ bedeutet für viele Frauen eine schöne, wenngleich große Umstellung. Dies gilt auch für die Partnerschaft. Im Laufe der Monate wird aus dem Liebespaar ebenso ein Eltern-Paar. Während eine Schwangerschaft für manche jedoch wie eine Verjüngungskur für die Liebe wirkt, fällt es anderen ungleich schwerer mit der neuen Situation umzugehen.

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Muss ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen?

Ob ein Geburtsvorbereitungskurs in Frage kommt oder nicht, muss letztlich jede schwangere Frau selbst entscheiden.Die Absolvierung derartiger Kurse ist keine Pflicht und es gibt auch keine negativen Auswirkungen z.B. auf den Bezug von Kindergeld, wenn man sich dagegen entscheidet.

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Ich möchte schwanger werden – wie steigere ich meine Fruchtbarkeit?

Gesunde und ausgewogene Ernährung sowie ein bewusster Lebensstil sind die besten Voraussetzungen für eine Schwangerschaft. Ausdauerndes Spazierengehen oder Sportarten wie Laufen und Radfahren, helfen dabei, auch in der aufregenden Babyplanungsphase einen kühlen Kopf zu bewahren und – viel wichtiger – Stress abzubauen. Stressige Lebensumstände können sich nämlich negativ auf den weiblichen Zyklus auswirken.

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Darf ich mein Gesicht und meinen Körper wie gewohnt pflegen?

Wer seine bisherigen Körperpflege- und Kosmetikprodukte auch in der Schwangerschaft gut verträgt, der sollte sie weiterhin benutzen und Pflegerituale wie gewohnt durchführen. Manche Frauen leiden jedoch unter der Hormonumstellung. Ihre Haut reagiert auf eigentlich bewährte Pflegeprodukte mit Rötungen und Pickelchen. Andere haben plötzlich trockene oder rissige Haut. Diese kleinen Schönheitsfehler bekommt man am besten in Griff, wenn man Kosmetik und Reinigungsprodukte auf die aktuellen Bedürfnisse der Haut abstimmt.

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Was ist die Summe aus 8 und 9?