Vaterschaftsnachweis in Österreich

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Vaterschaftsanerkennung in Österreich zu erhalten. Wenn ein Kind in einer Ehe gezeugt wird, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes, dafür brauchst du keine separate Anerkennung. In außerehelichen Partnerschaften hat der Papa die Möglichkeit, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. In strittigen Fällen kann man bei Gericht eine Feststellung der Vaterschaft veranlassen. Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Grundlage für Unterhaltszahlungen und erbrechtliche Entscheidungen.

Freiwillige Anerkennung der Vaterschaft

Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen Anerkennung und Feststellung der Vaterschaft. Bei der Anerkennung handelt es sich zumeist um einen freiwilligen Akt. Wenn ein Kind geboren wird und die Eltern nicht verheiratet sind, erklärt der Vater des Kindes offiziell und freiwillig seine Vaterschaft. Der Großteil aller Väter macht das im Zuge der Meldung der Geburt des Kindes beim Magistrat oder Standesamt. Die Geburtsurkunde sollte drei Tage nach der Geburt des Kindes beantragt werden, da du sie als Dokument für weitere Behördengänge benötigst. Wenn der Vater in der Geburtsurkunde also aufscheinen will, muss er bei der zuständigen Behörde die Vaterschaft erklären. In Ausnahmefällen kann die Vaterschaft auch schon während der Schwangerschaft anerkannt werden – dafür müssen jedoch Gründe vorliegen wie beispielsweise ein längerer Auslandsaufenthalt des Vaters nach der Geburt, der jetzt schon bekannt ist.

Und so funktioniert die freiwillige Vaterschaftsanerkennung:

  1. Du erledigst die Anerkennung im Zuge der Anzeige der Geburt beim zuständigen Standesamt oder beim Standesamt des für dich zuständigen Magistrates. Wenn die Vaterschaft erst nach der Anzeige der Geburt erklärt wird, kannst du dich auch an den Kinder- und Jugendhilfeträger, das Bezirksgericht oder an einen Notar/eine Notarin
  2. Der Vater muss persönlich beim zuständigen Amt erscheinen und sich entsprechend ausweisen.
  3. Bitte bring als Vater folgende Unterlagen mit: Einen amtlichen Lichtbildausweis, deine Geburtsurkunde, deinen Staatsbürgerschaftsnachweis, eine Meldebestätigung oder den Nachweis über deinen Wohnsitz im Ausland, Nachweis über einen akademischen Grad, sofern vorhanden.
  4. Am Amt direkt erklärst du, dass du die Vaterschaft anerkennstund unterzeichnest eine entsprechende Urkunde, die dir ausgehändigt wird.
  5. Zeitgleich kannst du auch eine Regelung zur Obsorge.
  6. Die Mutter des Kindes und das Kind (in Vertretung auch hier die Mutter) werden darüber informiert, dass du die Vaterschaft anerkannt hast. Mütter haben zwei Jahre Zeit, die Anerkennung gerichtlich zu beeinspruchen.
  7. Die freiwillige Vaterschaftsanerkenntnis ist kostenlos.

Hinweis: Wenn du verheiratet bist, gilt dein Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Er wird automatisch in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Eine separate Anerkennung oder Erklärung ist nicht erforderlich.

Qualifiziertes Vaterschaftsanerkenntnis

Sollte dein Ehemann nicht der tatsächliche Vater des Kindes sein, hat der leibliche Vater dennoch die Möglichkeit, die tatsächliche Vaterschaft des Kindes anerkennen zu lassen. Er wird dann anstelle deines Ehegatten in der Geburtsurkunde als Vater geführt. Wenn das Kind nicht mehr minderjährig ist, benötigt man die Zustimmung des Kindes. Bei minderjährigen Kindern stimmt der gesetzliche Vertreter des Kindes zu, zudem muss die Mutter des Kindes den Man als Vater bezeichnen. Das Kind muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Sollte bislang ein anderer Vater eingetragen sein, kann dieser gegen die Vaterschaftserkenntnis Einspruch erheben im Rahmen einer gesetzlichen Frist.

Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

Nicht immer kann ein Konsens über die Vaterschaft erzielt werden, manchmal sind Lebens- und Beziehungskonstellationen einfach überfordernd für alle Beteiligten. Dann gibt es die Möglichkeit, gewissermaßen eine dritte Partei einzuschalten: Das zuständige Gericht kann eine Feststellung der Vaterschaft anordnen. Dafür muss jedoch zuvor ein Antrag vom Vater oder vom Kind gestellt werden. Da die Klärung in den meisten Fällen stattfindet, wenn das Kind noch minderjährig ist, bringt die Mutter als gesetzliche Vertreterin den Antrag beim Gericht ein.

Tipp: Sowohl Vater als auch Mutter können sich bei diesem Verfahren von den ExpertInnen der Kinder- und Jugendfürsorge unterstützen lassen. Es gibt keine Fristen für die Antragsstellung. Der Antrag kann nur eingebracht werden, wenn der Vater (bzw. die Person, die als Vater bezeichnet wird), die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, die Vaterschaft bezweifelt wird oder einem anderen Mann die Vaterschaft zugesprochen wurde (z.B. automatisch als Ehegatten), der tatsächliche Vater jedoch eine Feststellung fordert.

Sobald der Antrag bei Gericht eingebracht wurde, leitet man dort all jene Verfahrensschritte ein, die zur Feststellung der Vaterschaft beitragen. Ein Sachverständiger wird mit dem Kind, der Mutter, dem mutmaßlichen Vater und möglicherweise auch dem Kinder- und Jugendfürsorgeträger sprechen. Ebenso wird ein Vaterschaftstest angeordnet. Über die Vaterschaft entscheidet das Gericht dann aufgrund der vorliegenden Beweise. Für das Verfahren direkt bei Gericht fallen keine Gebühren an. Den Nachweis der Vaterschaft, also den Vaterschaftstest, müssen die Parteien jedoch selbst bezahlen.

Vaterschaftstest

Heimliche Vaterschaftstest sind in Österreich nicht erlaubt und hätten auch keine Gültigkeit bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft. In einem Feststellungsverfahren wird vom Gericht ein Vaterschaftsnachweis gefordert, der von einem Sachverständigen erbracht werden muss. Du kannst dich an spezialisierte Labore und Anbieter (Institute für medizinische Genetik) oder an einen Facharzt/eine Fachärztin für Humangenetik wenden. Für den Nachweis benötigt man DNA-Material vom (mutmaßlichen) Vater und vom Kind, für das die Vaterschaft nachgewiesen werden soll. Die Gewinnung von Proben weicht je nach Labor/Anbieter ein wenig ab. Grundsätzlich können Blut, Haare, Speichel, oder Nägel (Finger- oder Zehen) analysiert werden. Bei Unklarheiten kann auch Genmaterial der Mutter gewonnen werden – das ist jedoch selten erforderlich. Vaterschaftstests, die von anerkannten Anbietern/Laboren durchgeführt werden, sind sehr verlässlich. Sie können anzeigen, dass der Vater zu 99,9 % der tatsächliche Vater des Kindes ist oder sie können eben diesen Umstand zu 100 % ausschließen. Die Kosten für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren liegen bei etwa 200 Euro. Es gibt jedoch große Preisunterschiede.

Hinweis: Gerade in hochstrittigen oder belastenden Situationen ist es durchaus sinnvoll, sich unterstützen zu lassen. Du kannst entweder direkt bei Gericht eine Eltern- und Kinderbegleitung in Anspruch nehmen oder dich an deinen zuständigen Kinder- und Jugendwohlfahrtsträger wenden. Schließlich ist so ein Verfahren auch emotional belastend.

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