Schwangerschaftsabbruch

Stellt eine Frau fest, dass sie zu ihrem Wunschbaby schwanger ist, löst dies normalerweise eine Welle an Glücksgefühlen und Hoffnungen aus. Auch wenn sich hier und da ein paar Sorgen anmelden, die Freude ist zumeist riesengroß. Andere Frauen stellt eine Schwangerschaft jedoch vor ungeahnte Probleme. Sie sehen sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage, das Kind auszutragen oder sie fühlen sich einfach noch zu jung und der Mutterolle nicht gewachsen.

Letzteres ist vor allem bei ungeplanten Teenager-Schwangerschaften der Fall. In solchen Situationen haben Frauen heutzutage im Rahmen der selbstbestimmten Fortpflanzung die Möglichkeit, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Internationale Untersuchung zeigen, dass 4 von 5 schwangeren Frauen von dieser Option Gebrauch machen. Schwangerschaftsabbrüche sind im Großteil Europas von Seiten des Staates durch eine Fristenlösung geregelt. Das bedeutet, dass Frauen ihre Schwangerschaft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt legal abbrechen können. In Ausnahmefällen ist dies auch noch nach Ablaufen der Frist möglich.

Ungewollte Schwangerschaft

Sowohl WHO (Weltgesundheitsorganisation) als auch Europarat befürworten die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches und fordern die Regierungen dazu auf, entsprechende Einrichtungen sowie medizinisch-fundierte Informationen zur Verfügung zu stellen. Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite ist eine Abtreibung immer noch ein gesellschaftliches Tabuthema, wenngleich es als relevante Frage in der Frauengesundheitspolitik verankert wurde.

Man kann davon ausgehen, dass der Entschluss für einen Schwangerschaftsabbruch wohl überlegt ist. Im Idealfall erhält eine schwangere Frau Unterstützung von ihrem Partner oder ihrer Familie. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Frauen, diese schwere Entscheidung alleine treffen müssen oder sogar von ihrem Umfeld zusätzlich unter Druck gesetzt werden. Die Gründe für eine Abtreibung sind nicht nur vielfältig, sondern auch vielschichtig. Meist ist die Schwangerschaft ungeplant (z.B. durch falsche Anwendung oder unwirksamen Einsatz von Verhütungsmitteln) und ungewollt. Studien zeigen, dass folgende Aspekte, bei der Entscheidung eine Rolle spielen:

  • Bei sehr jungen Frauen stehen oft Ausbildungs- und Karrierepläne im Vordergrund.
  • Die Frau ist bereits Mutter von ein oder mehreren Kindern und möchte die Familie nicht erweitern.
  • Problematische Partnerschaft und/oder fehlende Beziehung zum Kindsvater.
  • Die finanzielle Sicherheit/Grundversorgung des Kindes kann nicht gewährleistet werden.
  • Das Vorliegen von individuellen, zutiefst persönlichen Gründen (fehlende Bereitschaft, problematisches Sexualitätsverständnis, kein Einfühlen in die Mutterrolle, psychische Probleme etc).

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich, so wie in vielen anderen europäischen Staaten, gesetzlich geregelt. Nach §96 und §97 des StBG ist die Straffreiheit einer Abtreibung gegeben, wenn der Abbruch innerhalb der ersten 3 Monate der Schwangerschaft erfolgt. In dieser Phase ist die einzige Bedingung ein Beratungsgespräch mit einem Arzt/einer Ärztin. Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt der Nidation (Einnistung der befruchteten Eizelle). Schwangerschaften dürfen auch nach dem 3. Monat legal abgebrochen werden, dies jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ist das Leben der Mutter ernsthaft gefährdet oder besteht die Annahme, dass das ungeborene Kind mit schweren körperlichen oder geistigen Schäden auf die Welt kommen würde, darf ein so genannter Spätabbruch auch in einem fortgeschrittenem Schwangerschaftsstadium vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für Mädchen, die zum Zeitpunkt ihrer Schwängerung unmündig (14. Lebensjahr noch nicht vollendet) waren.

Vorgehen bei einem Schwangerschaftsabbruch

Für eine Abtreibung können sich Frauen an unterschiedliche Stellen wenden. Der gewünschte Schwangerschaftsabbruch wird von gynäkologischen FachärztInnen, AllgemeinärztInnen, speziell dafür eingerichteten Ambulatorien und auf gynäkologischen Stationen in Krankenhäusern durchgeführt. Dem muss ein Beratungsgespräch vorangehen. In diesem Gespräch sollen relevante Informationen zu den Möglichkeiten und den gesundheitlichen Folgen/Risiken zur Sprache kommen. Frauen, die sich für die Abtreibung entschieden haben, können dieses Gespräch ohne Angabe von weiteren Gründen absolvieren. Wichtig: ein Arzt/eine Ärztin ist nur dann verpflichtet, den Abbruch vorzunehmen, wenn es sich um eine akute Notsituation (Lebensgefahr für die Mutter) handelt. Anderenfalls haben ÄrztInnen das Recht, den Eingriff zu verweigern.

Beim unter ärztlicher Aufsicht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch, unterscheidet man grundsätzlich drei Methoden, wobei chirurgischer und medikamentöser Abbruch die standardmäßig angewandten Verfahren sind. Currettagen kommen aufgrund höherer gesundheitlicher Risiken nur mehr selten zum Einsatz.

Chirurgischer Abbruch:

Zwischen der 5. und 14. Schwangerschaftswoche, kann eine Schwangerschaft mittels eines kurzen, operativen Eingriffes abgebrochen werden. Hierbei wird die Gebärmutterhöhle entleert – Schleimhaut und Gewebe werden abgesaugt. Frauen können sich für eine lokale Betäubung der Gebärmutter oder für eine Kurznarkose entscheiden. Direkt auf den Eingriff folgt eine Ultraschallkontrolle, um festzustellen, ob die Abtreibung erfolgreich war. Patientinnen können nach dem Eingriff, nach einer Kurznarkose in Begleitung einer Vertrauensperson, nach Hause gehen.

Medikamentöser Abbruch

Seit 1999 werden Abtreibungen in Österreich mit Hilfe des Medikaments Mifegyne, auch als Abtreibungspille bekannt, durchgeführt. Die medikamentöse Behandlung wird nur in Krankenhäusern sowie speziellen Ambulatorien angeboten. Die Einnahme geschieht in zwei Phasen: am ersten Tag werden 3 Tabletten verabreicht, die die Wirkung des körpereigenen Hormons Progesteron erheblich einschränken. Progesteron fördert normalerweise den Schwangerschaftsverlauf. Nach der Einnahme der Tabletten dürfen die Frauen das Krankenhaus verlassen. Zwei Tage danach wird ein weiteres Medikament genommen, welches den Abgang des Fruchtkörpers begünstigen soll. Der Körper reagiert mit einer mäßigen bis starken Blutung, die mehrere Tage andauern kann. 2 Wochen nach dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ist ein Kontroll-Besuch beim Frauenarzt/bei der Frauenärztin vorgesehen.

Currettage

Bei einer Currettage handelt es sich um eine Ausschabung der Gebärmutter mit einem speziellen Werkzeug, der so genannten Currette. Der Abbruch kann nur unter Vollnarkose stattfinden. Medizinisch gesehen erscheint dieser Eingriff mittlerweile jedoch veraltet und wird daher nur mehr selten durchgeführt.

Wichtig: Krankenkassen kommen nicht für den Schwangerschaftsabbruch auf – die Kosten liegen zwischen 500€ und 700€ und müssen von der betroffenen Frau selbst bezahlt werden.

Körperliche und emotionale Auswirkungen

Die größte Sorge vieler Frauen, die sich für eine Abtreibung entschieden haben, gilt der Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt Kinder zu bekommen. Studien haben gezeigt, dass ein unter ärztlicher Aufsicht durchgeführter und medizinischen Standards entsprechender Abbruch der Schwangerschaft die Fruchtbarkeit im Normalfall nicht beeinflusst. Bereits wenige Wochen danach kann eine Frau wieder schwanger werden – daher gilt ein Aspekt in der Beratung auch immer dem Thema Verhütung. Leichte Blutungen oder Krämpfe und damit verbundene Schmerzen im Unterleib sind nach einer Abtreibung normal. Bleiben diese jedoch bestehen oder verstärken sie sich, sollte man unverzüglich einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen.

Die psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruches sind meist geringer als gemeinhin angenommen. Schließlich beschäftigen sich betroffene Frauen bereits im Vorfeld ausführlich mit dem Thema und sind im Regelfall gut über den Eingriff und seine Auswirkungen informiert. In ausführlichen Beratungsgesprächen erhalten sie außerdem die Möglichkeit, bei Bedarf psychologische Hilfe anzunehmen. Das Spektrum der durchlebten Gefühle ist weitreichend: Phasen der Trauer und des Abschieds vom ungeborenen Kind gehören ebenso dazu wie Gefühle der Erleichterung sowie der Gedanke „die richtige Entscheidung getroffen zu haben“.

Weiterführende Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch:

Broschüre der österreichischen Frauengesundheitszentren - „ungewollt schwanger“:

https://www.frauengesundheitszentrum-salzburg.at/images/frauenthemen/ungewolltschwanger.pdf

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Kommentare

Kommentar von Kerstin |

Was nach einem Abbruch psychisch geschieht ist vorher mit noch so viel Theorie nicht im Ansatz zu erahnen. Stichwort Post Abortion Syndrom! Die Theorie kann das Herz nicht für immer zum schweigen bringen, mein Abbruch hat mein Leben und Teile der Kindheit meiner Kinder komplett zerstört. Meine Seele hat sich nie erholt, es ist fast 10 Jahre her und seit dem Tag bin ich dem Tod näher als dem Leben - und damit bin ich nicht allein! All das, obwohl ich felsenfest überzeugt war, dass es keine andere Möglichkeit gab damals um uns, mich und die Kinder retten - das Gegenteil ist eingetroffen.... :-(

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